22 U 28/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-07-28, 22 U 28/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 22 U 28/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-28
Aktenzeichen: 22 U 28/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0728.22U28.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Klägerin und der Beklagten gegen das 23.12.2010 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 58 % und die Beklagte zu 42 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch den jeweiligen Vollstreckungsgläubiger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des für den jeweiligen Vollstreckungsgläubiger aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweiligen Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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