Oberlandesgericht Hamm, 2011-07-28, I-28 U 35/11

I-28 U 35/11Obergericht28.07.2011

Regest

Überträgt der Rechtsanwalt das Mandat weiter, ohne dies dem Mandanten mitzuteilen, trifft er Dispositionen, die das Verjährungsrisiko für die Forderung des Mandanten erhöhen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-28 U 35/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-28

Aktenzeichen: I-28 U 35/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0728.I28U35.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Normen: BGB § 254, § 278, § 280 BGB

Leitsätze

Überträgt der Rechtsanwalt das Mandat weiter, ohne dies dem Mandanten mitzuteilen, trifft er Dispositionen, die das Verjährungsrisiko für die Forderung des Mandanten erhöhen.

Tenor

Auf die von ihrem Streithelfer geführte Berufung der Klägerin wird das am 28. Dezember 2010 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmunds abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 145.828,77 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. Mai 2002 sowie 1.237,90 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 8. Oktober 2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits und die Kosten der Nebenintervention werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin oder der Streithelfer vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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