Oberlandesgericht Hamm, 2011-07-28, I-4 U 55/11

I-4 U 55/11Obergericht28.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 55/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-28

Aktenzeichen: I-4 U 55/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0728.I4U55.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 17. Februar 2011 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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