I-5 U 93/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-08-01, I-5 U 93/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-08-01, I-5 U 93/11
I-5 U 93/11Obergericht01.08.2011
Regest
Verweigert der Schuldner die Annahme eines unwiderruflichen Angebots des Neugläubigers zum Beitritt des Sicherungsvertrages, handelt er treuwidrig.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-5 U 93/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-08-01
Aktenzeichen: I-5 U 93/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0801.I5U93.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Normen: §§ 114, 727 ZPO
Leitsätze
Verweigert der Schuldner die Annahme eines unwiderruflichen Angebots des Neugläubigers zum Beitritt des Sicherungsvertrages, handelt er treuwidrig.
Tenor
-
Der Antrag des Klägers und Berufungsklägers vom 03.06.2011 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung der Berufung gegen das am 28.04.2011 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
-
Der Antrag des Klägers und Berufungsklägers vom 03.06.2011 auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus der Urkunde vom 17.01.2003 (UR-Nr. 108/2003, Notar Dr. L2 in I) wird zurückgewiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.