Oberlandesgericht Hamm, 2011-08-01, I-5 U 93/11

I-5 U 93/11Obergericht01.08.2011

Regest

Verweigert der Schuldner die Annahme eines unwiderruflichen Angebots des Neugläubigers zum Beitritt des Sicherungsvertrages, handelt er treuwidrig.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-5 U 93/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-08-01

Aktenzeichen: I-5 U 93/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0801.I5U93.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Normen: §§ 114, 727 ZPO

Leitsätze

Verweigert der Schuldner die Annahme eines unwiderruflichen Angebots des Neugläubigers zum Beitritt des Sicherungsvertrages, handelt er treuwidrig.

Tenor

  1. Der Antrag des Klägers und Berufungsklägers vom 03.06.2011 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung der Berufung gegen das am 28.04.2011 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

  2. Der Antrag des Klägers und Berufungsklägers vom 03.06.2011 auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus der Urkunde vom 17.01.2003 (UR-Nr. 108/2003, Notar Dr. L2 in I) wird zurückgewiesen.

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