5 UF 117/08•Oberlandesgericht Hamm, 2011-08-03, 5 UF 117/08
Oberlandesgericht Hamm, 2011-08-03, 5 UF 117/08
5 UF 117/08Obergericht03.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 UF 117/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-08-03
Aktenzeichen: 5 UF 117/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0803.5UF117.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen
Tenor
Die elterliche Sorge für die Kinder K P, geboren am 00.00.1995, und T P, geboren am 00.00.2000, wird auf die Eltern gemeinsam übertragen.
Die von den Beteiligten im Senatstermin am 27.07.2011 geschlossene Vereinbarung wird familiengerichtlich genehmigt.
Die Gerichtskosten in beiden Instanzen tragen die Kindeseltern je zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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