Oberlandesgericht Hamm, 2011-08-03, 5 UF 117/08

5 UF 117/08Obergericht03.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 UF 117/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-08-03

Aktenzeichen: 5 UF 117/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0803.5UF117.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen

Tenor

Die elterliche Sorge für die Kinder K P, geboren am 00.00.1995, und T P, geboren am 00.00.2000, wird auf die Eltern gemeinsam übertragen.

Die von den Beteiligten im Senatstermin am 27.07.2011 geschlossene Vereinbarung wird familiengerichtlich genehmigt.

Die Gerichtskosten in beiden Instanzen tragen die Kindeseltern je zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.