I-20 W 18/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-08-03, I-20 W 18/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-08-03, I-20 W 18/11
I-20 W 18/11Obergericht03.08.2011
Regest
Die Tätigkeit eines Rentner als „Hausmeister“ in einer Tennishalle ist Ausübung eines Berufes i.S.d. Besonderen Bedingungen für die Privathaftpflichtversicherung, wenn diese Tätigkeit bereits seit zehn Jahren ausgeübt wird, der Versicherungsnehmer monatliche Abrechnungen über geleistete Arbeitsstunden erstellt und er bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet worden ist. Auch die geringe Höhe des Verdienstes (hier: weniger als 100 EUR monatlich) lässt eine solche Tätigkeit nicht als Freizeit- oder Hobbytätigkeit erscheinen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-20 W 18/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-08-03
Aktenzeichen: I-20 W 18/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0803.I20W18.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Leitsätze
Die Tätigkeit eines Rentner als „Hausmeister“ in einer Tennishalle ist Ausübung eines Berufes i.S.d. Besonderen Bedingungen für die Privathaftpflichtversicherung, wenn diese Tätigkeit bereits seit zehn Jahren ausgeübt wird, der Versicherungsnehmer monatliche Abrechnungen über geleistete Arbeitsstunden erstellt und er bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet worden ist. Auch die geringe Höhe des Verdienstes (hier: weniger als 100 EUR monatlich) lässt eine solche Tätigkeit nicht als Freizeit- oder Hobbytätigkeit erscheinen.
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
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