I-3 U 196/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-08-03, I-3 U 196/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-08-03, I-3 U 196/10
I-3 U 196/10Obergericht03.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-3 U 196/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-08-03
Aktenzeichen: I-3 U 196/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0803.I3U196.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Der Senat weist nach Vorberatung darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Beru-fung des Klägers gegen das am 11.10.2010 verkündete Urteil des Einzel-richters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Münster gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Senatsbeschluss bei einem noch festzusetzenden Berufungsstreitwert in Höhe von insgesamt 40.000,00 Euro zurückzuweisen.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen nach Zustel¬lung dieses Beschlusses.
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