I-25 W 194/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-08-09, I-25 W 194/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-08-09, I-25 W 194/11
I-25 W 194/11Obergericht09.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-25 W 194/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-08-09
Aktenzeichen: I-25 W 194/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0809.I25W194.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 14.04.2011 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Hagen vom 31.03.2011 aufgehoben.
Der Kostenfestsetzungsantrag der Klägerin vom 27.10.2009 wird zurückgewiesen, soweit die Kosten nicht durch Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Hagen vom 5.11.2010 (Akz.: 8 O 443/08) festgesetzt worden sind.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.071,- € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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