I-22 U 20/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-09-08, I-22 U 20/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-09-08, I-22 U 20/11
I-22 U 20/11Obergericht08.09.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-22 U 20/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-09-08
Aktenzeichen: I-22 U 20/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0908.I22U20.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 25.11.2010 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages ab-wenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.