I-34 U 37/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-09-29, I-34 U 37/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-09-29, I-34 U 37/10
I-34 U 37/10Obergericht29.09.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-34 U 37/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-09-29
Aktenzeichen: I-34 U 37/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0929.I34U37.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 34. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 29.01.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Paderborn - 2 O 576/08 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des Klägers abzuwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beschwer der Beklagten übersteigt 20.000,00 €.
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