Oberlandesgericht Hamm, 2011-09-29, II-4 WF 20/11

II-4 WF 20/11Obergericht29.09.2011

Regest

Einem Ehegatten steht in der Regel kein Schadensersatzanspruch gegen den anderen Ehegatten zu, wenn dieser die Zustimmung zu einer Verfügung über das Vermögen im Ganzen verweigert.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — II-4 WF 20/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-09-29

Aktenzeichen: II-4 WF 20/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0929.II4WF20.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen

Normen: § 1365 Abs.1 S.1 BGB

Leitsätze

Einem Ehegatten steht in der Regel kein Schadensersatzanspruch gegen den anderen Ehegatten zu, wenn dieser die Zustimmung zu einer Verfügung über das Vermögen im Ganzen verweigert.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsge¬richts – Familiengericht – Schwerte vom 28.12.2010 wird zurückgewie¬sen.

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