I-5 W 48/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-10-13, I-5 W 48/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-10-13, I-5 W 48/11
I-5 W 48/11Obergericht13.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-5 W 48/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-10-13
Aktenzeichen: I-5 W 48/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1013.I5W48.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Normen: §§ 938 ZPO, 862 BGB, 24 NachbarRG NW
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Verfügungskläger wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 04.05.2011 abgeändert.
Die Kosten des erstinstanzlichen Rechtsstreits und die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Verfügungsbeklagten auferlegt.
Der Beschwerdewert wird auf bis zu 3.000,00 € festgesetzt.
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