I-5 U 84/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-10-17, I-5 U 84/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-10-17, I-5 U 84/11
I-5 U 84/11Obergericht17.10.2011
Regest
Eine Partei bleibt auch dann weiterhin - nämlich in zweiter Instanz - an ihr Anerkenntnis gebunden, wenn trotz entsprechenden Antrages auf Erlass eines Anerkenntnis-Urteils kein solches in erster Instanz erlassen worden ist.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-5 U 84/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-17
Aktenzeichen: I-5 U 84/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1017.I5U84.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Normen: § 307 ZPO
Leitsätze
Eine Partei bleibt auch dann weiterhin - nämlich in zweiter Instanz - an ihr Anerkenntnis gebunden, wenn trotz entsprechenden Antrages auf Erlass eines Anerkenntnis-Urteils kein solches in erster Instanz erlassen worden ist.
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 30.03.2011 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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