Oberlandesgericht Hamm, 2011-10-17, I-5 U 84/11

I-5 U 84/11Obergericht17.10.2011

Regest

Eine Partei bleibt auch dann weiterhin - nämlich in zweiter Instanz - an ihr Anerkenntnis gebunden, wenn trotz entsprechenden Antrages auf Erlass eines Anerkenntnis-Urteils kein solches in erster Instanz erlassen worden ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-5 U 84/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-17

Aktenzeichen: I-5 U 84/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1017.I5U84.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Normen: § 307 ZPO

Leitsätze

Eine Partei bleibt auch dann weiterhin - nämlich in zweiter Instanz - an ihr Anerkenntnis gebunden, wenn trotz entsprechenden Antrages auf Erlass eines Anerkenntnis-Urteils kein solches in erster Instanz erlassen worden ist.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 30.03.2011 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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