I-6 U 72/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-10-17, I-6 U 72/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-10-17, I-6 U 72/11
I-6 U 72/11Obergericht17.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-6 U 72/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-17
Aktenzeichen: I-6 U 72/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1017.I6U72.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird – unter Zurückweisung des weitergehen-den Rechtsmittels – das am 1. März 2011 verkündete Urteil der 20. Zivilkam-mer des Landgerichts Essen teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.285,-- Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.07.2010 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Anwalts-kosten in Höhe von191,65 Euro freizustellen.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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