II-8 UF 176/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-10-17, II-8 UF 176/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-10-17, II-8 UF 176/11
II-8 UF 176/11Obergericht17.10.2011
Regest
Zu den Voraussetzungen der §§ 1666, 1666a BGB, wenn gegen die Kindeseltern der Verdacht einer körperlichen Misshandlung ihres seinerzeit einen Monat alten Säuglings bestand.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — II-8 UF 176/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-10-17
Aktenzeichen: II-8 UF 176/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1017.II8UF176.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen
Normen: §§ 1666, 1666a BGB
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen der §§ 1666, 1666a BGB, wenn gegen die Kindeseltern der Verdacht einer körperlichen Misshandlung ihres seinerzeit einen Monat alten Säuglings bestand.
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegner wird der am 14. Juni 2011 verkündete Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Essen-Borbeck abgeändert.
Der Antrag des antragstellenden Jugendamtes der Stadt F (F-C), den Kindeseltern das Personensorgerecht für die am 6.6.2010 geborene F-M T zu entziehen, wird zurückgewiesen.
Den Kindeseltern wird aufgegeben, für die Betreuung und Erziehung des Kin¬des F-M T eine Sozialpädagogische Familienhilfe sowie Unterstützungsleistungen der ambulanten Kinderkrankenpflege nach Weisung des Jugendamtes in Anspruch zu nehmen.
Gerichtskosten werden für beide Instanzen nicht erhoben.
Seine außergerichtlichen Kosten trägt jeder Beteiligte selbst.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3000 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.