I-9 U 52/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-10-18, I-9 U 52/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-10-18, I-9 U 52/11
I-9 U 52/11Obergericht18.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-9 U 52/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-10-18
Aktenzeichen: I-9 U 52/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1018.I9U52.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Klägerin und der Beklagten gegen das am 18.02.2011 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bochum werden gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufungsinstanz tragen die Klägerin zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 8.050,15 € festgesetzt.
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