6 UF 153/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-10-19, 6 UF 153/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-10-19, 6 UF 153/11
6 UF 153/11Obergericht19.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 UF 153/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-10-19
Aktenzeichen: 6 UF 153/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1019.6UF153.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen
Tenor
Der Verfahrensswert des Beschwerdeverfahrens wird in Abänderung des Beschlusses des Senats vom 01.09.2011 auf bis zu 600,00 € festgesetzt.
Eine Beschwerde gegen den am 25.05.2011 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht- Paderborn (87 F 58/11) wird nicht zugelassen.
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen diesen Beschluss wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
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