Oberlandesgericht Hamm, 2011-10-20, I-17 U 122/10

I-17 U 122/10Obergericht20.10.2011

Regest

Zur Unzulässigkeit eines Teilurteils bei der Gefahr sich widersprechender Entscheidungen im Instanzenzug.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-17 U 122/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-20

Aktenzeichen: I-17 U 122/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1020.I17U122.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Normen: ZPO §§ 301, 538 Abs. 2

Leitsätze

Zur Unzulässigkeit eines Teilurteils bei der Gefahr sich widersprechender Entscheidungen im Instanzenzug.

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten zu 2. wird das am 05.08.2010 verkündete Teil-Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn und das zugrunde liegende Verfahren aufgehoben.

Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schluss-Urteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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