I-4 U 65/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-10-20, I-4 U 65/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-10-20, I-4 U 65/11
I-4 U 65/11Obergericht20.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 65/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-20
Aktenzeichen: I-4 U 65/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1020.I4U65.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 10. Februar 2011 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster/Westfalen wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.
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