II-2 WF 255/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-10-26, II-2 WF 255/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-10-26, II-2 WF 255/11
II-2 WF 255/11Obergericht26.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — II-2 WF 255/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-10-26
Aktenzeichen: II-2 WF 255/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1026.II2WF255.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Brakel vom 31.08.2011 abgeändert.
Der zweite Absatz des Tenors des Beschlusses entfällt.
Dem Amtsgericht bleibt vorbehalten, die Anordnung einer Ratenzahlung oder Zahlung aus einem etwa zufließenden Vermögen (Zugewinn) zu treffen.
Von der Erhebung einer Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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