I-17 U 69/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-11-03, I-17 U 69/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-11-03, I-17 U 69/11
I-17 U 69/11Obergericht03.11.2011
Regest
Zur Frage der Mithaftung eines Betreuers für das vom betreuten geschuldete Heimentgelt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-17 U 69/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-03
Aktenzeichen: I-17 U 69/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1103.I17U69.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Normen: HeimG § 14, BGB §§ 133, 134, 157, 199 ff., 305 ff., 242, 765, 766,
Leitsätze
Zur Frage der Mithaftung eines Betreuers für das vom betreuten geschuldete Heimentgelt.
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 21.03.2011 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund (Az. 24 O 174/11) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.452,63 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.11.2006 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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