11 U 88/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-11-04, 11 U 88/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 88/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-04
Aktenzeichen: 11 U 88/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1104.11U88.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 20.11.2009 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund teilweise abgeändert.Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 104,77 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.03.2009 zu zahlen.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 97 % und das beklagte Land zu 3 %.
Das angefochtene Urteil ist nunmehr nach Maßgabe der Berufungszurückweisung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar; dieses Berufungsurteil ist vorläufig vollstreckbar.
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