I-19 U 86/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-11-04, I-19 U 86/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-11-04, I-19 U 86/11
I-19 U 86/11Obergericht04.11.2011
Regest
Verletzung der Obhutspflicht gegenüber der Bewohnerin eines Altenheims beim Wechseln der Bettwäsche
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-19 U 86/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-04
Aktenzeichen: I-19 U 86/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1104.I19U86.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Normen: §§ 278, 280 Abs. 1, 823, 831 BGB
Leitsätze
Verletzung der Obhutspflicht gegenüber der Bewohnerin eines Altenheims beim Wechseln der Bettwäsche
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 4. März 2011 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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