Oberlandesgericht Hamm, 2011-11-10, I-2 U 68/11

I-2 U 68/11Obergericht10.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-2 U 68/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-10

Aktenzeichen: I-2 U 68/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1110.I2U68.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23.02.2011 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Dem Kläger werden die Kosten des Rechtstreits auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.