I-6 U 138/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-11-10, I-6 U 138/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-11-10, I-6 U 138/11
I-6 U 138/11Obergericht10.11.2011
Regest
Die Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens nehmen an der für das Unfallgeschehene gefundenen Haftungsquote teil.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-6 U 138/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-10
Aktenzeichen: I-6 U 138/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1110.I6U138.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: StVG §§ 7, 17
Leitsätze
Die Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens nehmen an der für das Unfallgeschehene gefundenen Haftungsquote teil.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 23.05.2011 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die Kosten des zweiten Rechtszuges trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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