Oberlandesgericht Hamm, 2011-11-22, I-4 U 98/11

I-4 U 98/11Obergericht22.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 98/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-22

Aktenzeichen: I-4 U 98/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1122.I4U98.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 05. April 2011 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass vor den Worten „kein Vorteil“ das Wort „regelmäßig“ eingefügt wird.

Der Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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