Oberlandesgericht Hamm, 2011-11-28, I-31 U 74/11

I-31 U 74/11Obergericht28.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-31 U 74/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-28

Aktenzeichen: I-31 U 74/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1128.I31U74.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Land­gerichts Bielefeld vom 17. Mai 2011 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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