I-15 W 384/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-12-02, I-15 W 384/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-12-02, I-15 W 384/11
I-15 W 384/11Obergericht02.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 384/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-12-02
Aktenzeichen: I-15 W 384/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1202.I15W384.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Das Amtsgericht wird angewiesen, auf den Antrag der Beteiligten das Aufgebotsverfahren zur Ausschließung von Nachlassgläubigern gemäß
§ 1970 BGB durchzuführen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt.
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