Oberlandesgericht Hamm, 2011-12-02, I-15 W 384/11

I-15 W 384/11Obergericht02.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 384/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-12-02

Aktenzeichen: I-15 W 384/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1202.I15W384.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Das Amtsgericht wird angewiesen, auf den Antrag der Beteiligten das Aufgebotsverfahren zur Ausschließung von Nachlassgläubigern gemäß

§ 1970 BGB durchzuführen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt.

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