I-25 W 200/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-12-02, I-25 W 200/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-12-02, I-25 W 200/11
I-25 W 200/11Obergericht02.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-25 W 200/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-12-02
Aktenzeichen: I-25 W 200/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1202.I25W200.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der Anschlussbeschwerde des Beteiligten zu 2)wird die dem Beteiligten zu 1) zu gewährende Sachverständigenvergütung gem. § 4 Abs. 1 JVEG auf insgesamt 4.273,32 EUR brutto festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei;
außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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