I-4 U 92/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-12-13, I-4 U 92/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-12-13, I-4 U 92/11
I-4 U 92/11Obergericht13.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 92/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-12-13
Aktenzeichen: I-4 U 92/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1213.I4U92.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 02. März 2011 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen wird zu-rückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 45.000,- EUR abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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