Oberlandesgericht Hamm, 2011-12-13, I-4 U 92/11

I-4 U 92/11Obergericht13.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 92/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-13

Aktenzeichen: I-4 U 92/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1213.I4U92.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 02. März 2011 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen wird zu-rückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 45.000,- EUR abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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