I-15 W 476/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-12-14, I-15 W 476/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-12-14, I-15 W 476/11
I-15 W 476/11Obergericht14.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 476/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-12-14
Aktenzeichen: I-15 W 476/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1214.I15W476.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Beanstandung, dass noch die Vorlage einer Vorkaufsrechtsverzichtserklärung der Stadt I2 gemäß § 28 BauGB erforderlich sei, wird aufgehoben.
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