Oberlandesgericht Hamm, 2011-12-15, I-4 U 116/11

I-4 U 116/11Obergericht15.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 116/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-15

Aktenzeichen: I-4 U 116/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1215.I4U116.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15. Juni 2011 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstrecken-den Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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