Oberlandesgericht Hamm, 2011-12-20, II-11 UF 159/11

II-11 UF 159/11Obergericht20.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — II-11 UF 159/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-12-20

Aktenzeichen: II-11 UF 159/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1220.II11UF159.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der am 26.05.2011 verkündete Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Beckum zu Ziffer 3 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Antragsteller wird verpflichtet, an die Antragsgegnerin ab dem 06.09.2011 einen monatlichen nachehelichen Unterhalt von 245,- EUR zu zahlen, wobei der künftige Unterhalt jeweils zum 03. eines Monats im Voraus zu leisten ist.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 4.800,- EUR.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.