III-3 RVs 106/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-12-20, III-3 RVs 106/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-12-20, III-3 RVs 106/11
III-3 RVs 106/11Obergericht20.12.2011
Regest
Zum Vorliegen einer ordnungsgemäß erhobenen Sachrüge
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — III-3 RVs 106/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-12-20
Aktenzeichen: III-3 RVs 106/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1220.III3RVS106.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Normen: StPO § 344 Abs. 2 Satz 1
Leitsätze
Zum Vorliegen einer ordnungsgemäß erhobenen Sachrüge
Tenor
Die Revision wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Angeklagte.
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