III-3 RBs 337/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-12-28, III-3 RBs 337/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-12-28, III-3 RBs 337/11
III-3 RBs 337/11Obergericht28.12.2011
Regest
Zu den Voraussetzungen für ein Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — III-3 RBs 337/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-12-28
Aktenzeichen: III-3 RBs 337/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1228.III3RBS337.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Normen: StVG § 25; BKatV § 4
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen für ein Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Ent-scheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an eine andere Ab-teilung des Amtsgerichts Lübbecke zurückverwiesen.
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