II-5 WF 173/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-12-30, II-5 WF 173/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-12-30, II-5 WF 173/11
II-5 WF 173/11Obergericht30.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — II-5 WF 173/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-12-30
Aktenzeichen: II-5 WF 173/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1230.II5WF173.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Hagen vom 1.8.2011 in der Fassung des Abhilfebeschlusses vom 9.8.2011 teilweise abgeändert.
Der Wert für das Scheidungsverfahren wird auf 5.937,00 €, der Wert für den Versorgungsausgleich auf 1.187,40 € festgesetzt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
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