I-28 U 122/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-01-10, I-28 U 122/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-01-10, I-28 U 122/11
I-28 U 122/11Obergericht10.01.2012
Regest
Zur Unzulässigkeit eines Teilurteils gegen einen Streitgenossen, wenn gegen den anderen Streitgenossen vor Klageerhebung ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet und während der ersten Instanz beendet wurde.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-28 U 122/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-10
Aktenzeichen: I-28 U 122/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0110.I28U122.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Normen: ZPO § 59, § 240, § 301, § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 ZPO; InsO § 294
Leitsätze
Zur Unzulässigkeit eines Teilurteils gegen einen Streitgenossen, wenn gegen den anderen Streitgenossen vor Klageerhebung ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet und während der ersten Instanz beendet wurde.
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 14. April 2011 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Siegen und das diesem zugrunde liegende Verfahren aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur weiteren Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.