I-27 U 99/10•Oberlandesgericht Hamm, 2012-01-12, I-27 U 99/10
Oberlandesgericht Hamm, 2012-01-12, I-27 U 99/10
I-27 U 99/10Obergericht12.01.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-27 U 99/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-12
Aktenzeichen: I-27 U 99/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0112.I27U99.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des beklagten Landes wird das am 22.7.2010 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Detmold abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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