I-5 U 91/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-01-12, I-5 U 91/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-01-12, I-5 U 91/11
I-5 U 91/11Obergericht12.01.2012
Regest
Kein Anspruch auf eine über die vereinbarte Index-Regelung hinausgehende Anpassung des Erbbauzinses bei Abschluss des Erbbaurechtsvertrages nach Bekanntgabe der Aufhebung der sog. Preisstoppregelungen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-5 U 91/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-12
Aktenzeichen: I-5 U 91/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0112.I5U91.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Normen: § 313 BGB
Leitsätze
Kein Anspruch auf eine über die vereinbarte Index-Regelung hinausgehende Anpassung des Erbbauzinses bei Abschluss des Erbbaurechtsvertrages nach Bekanntgabe der Aufhebung der sog. Preisstoppregelungen.
Tenor
Die Berufung gegen das am 11.05.2011 zugestellte Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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