I-7 U 74/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-01-13, I-7 U 74/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-01-13, I-7 U 74/11
I-7 U 74/11Obergericht13.01.2012
Regest
Schadensersatz wegen Täuschung bzw. unzureichender Aufklärung im Zusammenhang mit einem Kaufvertragsschluss
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-7 U 74/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-01-13
Aktenzeichen: I-7 U 74/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0113.I7U74.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Normen: § 249 BGB
Leitsätze
Schadensersatz wegen Täuschung bzw. unzureichender Aufklärung im Zusammenhang mit einem Kaufvertragsschluss
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 15.08.2011 verkündete Urteil des Landgerichts Münster (012 O 494/10) wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
Das am 15.08.2011 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster (12 O 494/10) ist vorläufig vollstreckbar.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 10.907,53 EUR festgesetzt.
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