Oberlandesgericht Hamm, 2012-01-13, I-7 U 74/11

I-7 U 74/11Obergericht13.01.2012

Regest

Schadensersatz wegen Täuschung bzw. unzureichender Aufklärung im Zusammenhang mit einem Kaufvertragsschluss

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-7 U 74/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-01-13

Aktenzeichen: I-7 U 74/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0113.I7U74.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Normen: § 249 BGB

Leitsätze

Schadensersatz wegen Täuschung bzw. unzureichender Aufklärung im Zusammenhang mit einem Kaufvertragsschluss

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 15.08.2011 verkündete Urteil des Landgerichts Münster (012 O 494/10) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Das am 15.08.2011 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster (12 O 494/10) ist vorläufig vollstreckbar.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 10.907,53 EUR festgesetzt.

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