I-5 U 94/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-01-16, I-5 U 94/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-01-16, I-5 U 94/11
I-5 U 94/11Obergericht16.01.2012
Regest
Der sich als Folge einer rechtswidrigen Beseitigung der Nachbarwand ergebende Anspruch auf Wiederherstellung kann durch die Neuerrichtung des abgerissenen Teils der Wand erfüllt sein.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-5 U 94/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-16
Aktenzeichen: I-5 U 94/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0116.I5U94.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Normen: §§ 921, 922, 1004 BGB
Leitsätze
Der sich als Folge einer rechtswidrigen Beseitigung der Nachbarwand ergebende Anspruch auf Wiederherstellung kann durch die Neuerrichtung des abgerissenen Teils der Wand erfüllt sein.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 18. März 2011 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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