I-6 U 206/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-01-16, I-6 U 206/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-01-16, I-6 U 206/11
I-6 U 206/11Obergericht16.01.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-6 U 206/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-16
Aktenzeichen: I-6 U 206/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0116.I6U206.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten zu 1) und 2) wird das am 26.08.2011 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert.
Die Klage gegen die Beklagten zu 1) und 2) wird abgewiesen.
Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des zweiten Rechtszuges sowie die in erster Instanz entstandenen außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) und 2) werden der Klägerin auferlegt. Im Übrigen bleibt die Entscheidung über die Kosten des ersten Rechtszuges dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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