Oberlandesgericht Hamm, 2012-01-16, III-3 RBs 374/11

III-3 RBs 374/11Obergericht16.01.2012

Regest

Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist nach verzögert gewährter Akteneinsicht

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — III-3 RBs 374/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-01-16

Aktenzeichen: III-3 RBs 374/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0116.III3RBS374.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Normen: StPO §§ 44, 45

Leitsätze

Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist nach verzögert gewährter Akteneinsicht

Tenor

Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und die Rechtsbeschwerde werden als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Betroffene.

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