III-3 RBs 374/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-01-16, III-3 RBs 374/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-01-16, III-3 RBs 374/11
III-3 RBs 374/11Obergericht16.01.2012
Regest
Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist nach verzögert gewährter Akteneinsicht
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — III-3 RBs 374/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-01-16
Aktenzeichen: III-3 RBs 374/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0116.III3RBS374.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Normen: StPO §§ 44, 45
Leitsätze
Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist nach verzögert gewährter Akteneinsicht
Tenor
Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und die Rechtsbeschwerde werden als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Betroffene.
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