I-27 U 99/10•Oberlandesgericht Hamm, 2012-01-17, I-27 U 99/10
Oberlandesgericht Hamm, 2012-01-17, I-27 U 99/10
I-27 U 99/10Obergericht17.01.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-27 U 99/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-01-17
Aktenzeichen: I-27 U 99/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0117.I27U99.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Der Tenor des am 12.01.2012 verkündeten Urteils des Senats wird wegen offenbarer Unrichtigkeit hinsichtlich der fehlenden Kostenentscheidung nach § 319 ZPO berichtigt.Nach dem Ausspruch ''Die Klage wird abgewiesen.'' wird eingefügt:Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
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