I-22 U 138/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-01-19, I-22 U 138/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-01-19, I-22 U 138/11
I-22 U 138/11Obergericht19.01.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-22 U 138/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-19
Aktenzeichen: I-22 U 138/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0119.I22U138.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 05.07.2011 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Die Streithelferin der Beklagten trägt ihre Kosten selbst.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses und des angefochtenen Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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