Oberlandesgericht Hamm, 2012-01-19, I-22 U 138/11

I-22 U 138/11Obergericht19.01.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-22 U 138/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-01-19

Aktenzeichen: I-22 U 138/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0119.I22U138.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 05.07.2011 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Die Streithelferin der Beklagten trägt ihre Kosten selbst.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil der 4. Zivilkammer des Land­gerichts Arnsberg sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses und des angefochtenen Urteils voll­streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Voll­streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betra­ges leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.