Oberlandesgericht Hamm, 2012-01-19, I-27 U 96/11

I-27 U 96/11Obergericht19.01.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-27 U 96/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-01-19

Aktenzeichen: I-27 U 96/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0119.I27U96.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 13.04.2011 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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