Oberlandesgericht Hamm, 2012-01-24, I-4 U 129/11

I-4 U 129/11Obergericht24.01.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 129/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-01-24

Aktenzeichen: I-4 U 129/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0124.I4U129.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 4. Kammer für Han-delssachen des Landgerichts Essen vom 06.06.2011 abgeändert und die Klage vollständig abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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