III-3 RBs 364/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-01-24, III-3 RBs 364/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-01-24, III-3 RBs 364/11
III-3 RBs 364/11Obergericht24.01.2012
Regest
1. Zur Formulierung des Schuldspruches 2. Zum Absehen von der Verhängung eines Fahrverbotes nach Ablauf des "2-Jahres-Zeitraumes" (Festhaltung an Senat, DAR 2011, 409)
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — III-3 RBs 364/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-01-24
Aktenzeichen: III-3 RBs 364/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0124.III3RBS364.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Normen: StPO § 260; StVG § 25 Abs. 1 Satz 1
Leitsätze
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Zur Formulierung des Schuldspruches
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Zum Absehen von der Verhängung eines Fahrverbotes nach Ablauf des "2-Jahres-Zeitraumes" (Festhaltung an Senat, DAR 2011, 409)
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.
Jedoch wird der Schuldspruch klarstellend dahin berichtigt, dass der Betroffene der fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit schuldig ist.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Betroffene.
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