III-3 RBs 382/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-01-30, III-3 RBs 382/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-01-30, III-3 RBs 382/11
III-3 RBs 382/11Obergericht30.01.2012
Regest
Zur Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör durch die fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — III-3 RBs 382/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-01-30
Aktenzeichen: III-3 RBs 382/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0130.III3RBS382.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Normen: OWiG § 80 Abs. 1 Nr. 2
Leitsätze
Zur Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör durch die fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages
Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird als unbegründet ver-worfen.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Betroffene.
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