Oberlandesgericht Hamm, 2012-01-30, III-3 RBs 382/11

III-3 RBs 382/11Obergericht30.01.2012

Regest

Zur Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör durch die fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — III-3 RBs 382/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-01-30

Aktenzeichen: III-3 RBs 382/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0130.III3RBS382.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Normen: OWiG § 80 Abs. 1 Nr. 2

Leitsätze

Zur Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör durch die fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird als unbegründet ver-worfen.

Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Betroffene.

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