Oberlandesgericht Hamm, 2012-02-03, I-11 U 237/10

I-11 U 237/10Obergericht03.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-11 U 237/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-03

Aktenzeichen: I-11 U 237/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0203.I11U237.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 29.09.2010 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern der Beklagte vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.